Pflicht zur Drittmengenabgrenzung ab 01.01.2022

Aug 30, 2021

Lange wurde es verschoben, doch nun wird mit dem 01.01.2022 die Pflicht zur Messung im Umfeld der sogenannten Drittmengenabgrenzung wirksam. Und das hat Folgen!

Im Bereich der E-Mobilität bedeutet dies kurz gesagt, dass alle, die privilegierten Strom beziehen oder Strom in Ihrem Unternehmen selbst erzeugen und diesen an Dritte weitergeben, die Pflicht haben solche Strommengen dann eichrechtskonform zu messen und abzugrenzen. Im Bereich der E-Mobilität in Unternehmen tritt diese Pflicht oft sofort ein. Das klingt kompliziert und ist es auch. Gut das wir von EAAZE vor gedacht haben und in unserer Plattform Möglichkeiten bieten, um auf die gesetzlichen Anforderungen zu reagieren.

EAAZE zeigt auch an dieser Stelle, dass wir uns um E-Mobilität und die Herausforderungen für Unternehmen wirklich kümmern.